Psychotherapie Erstgespräch & Ablauf

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient zum einen dem gegenseitigen Kennenlernen. Es ist wichtig, dass Sie einen Eindruck gewinnen und herausfinden, ob ein Vertrauensverhältnis zwischen uns entstehen kann. Im Mittelpunkt stehen dabei zum anderen auch Ihre Beweggründe für eine Psychotherapie. Ich gebe Ihnen Hilfestellung bzw. berate ich Sie auch gerne ob eine Psychotherapie oder gegebenenfalls andere Unterstützungsformen für Sie sinnvoll sind. Im Verlauf des Erstgesprächs werden wir zudem die Rahmenbedingungen wie Setting, Verschwiegenheitspflicht, Honorar, Absage- und Urlaubsregelung besprechen.

 

Regelmäßige psychotherapeutische Sitzungen

Eine Psychotherapie-Sitzung dauert 50 Minuten. Gemeinsam entscheiden wir über die Häufigkeit der Sitzungen und überprüfen im Therapieverlauf immer wieder, ob wir noch "auf Kurs" sind. Für den erfolgreichen Verlauf einer Psychotherapie haben sich regelmäßige Sitzungen von einmal pro Woche bewährt.

 

Die Dauer der Psychotherapie hängt von Ihrer Fragestellung und Ihrem persönlichen Therapieziel ab. Es gibt keine Vorgaben oder Begrenzungen für persönliche Anliegen. Je nach Umfang Ihres Themas können zehn bis fünfzehn Stunden für Sie bereits einen relevanten Unterschied machen. Für andere Lebensthemen und wenn es um eine nachhaltige Verbesserung Ihrer Lebensqualität geht, braucht es normalerweise mehr Zeit. 

 

Selbstverständlich ist bei einer Psychotherapie absolute Verschwiegenheit. §15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet mich zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. 

 

Ende der Psychotherapie

Die Psychotherapie sollte dann zu Ende gehen, wenn das Psychotherapieziel erreicht bzw. weitere Ziele nicht erreicht werden können. Zeitpunkt und Grund für ein Therapieende werden von Ihnen entschieden. Wichtig ist dabei, dass dies besprochen und in einem Abschlussgespräch abgerundet wird. 

 

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie, mich mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder sms zu kontaktieren. Ich ersuche um Verständnis, dass andernfalls die volle Einheit verrechnet wird, da ich den Termin für Sie reserviert habe und so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Sollten Sie zu spät zum Termin kommen, kann in der Regel die versäumte Zeit nicht hinten angehängt oder nachgeholt werden.

 

Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse 

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des Honorars zurück. Die Krankenkassen leisten einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Diagnose vorliegt. Sie bekommen von der WGKK aktuell 28 Euro pro Sitzung rückerstattet, von der BVA 40 Euro. Informationen zu den Teilrefundierungen der anderen Kassen erhalten Sie im Erstgespräch. 

 

Ich verfüge außerdem über ein kleines Kontingent an Therapieplätzen zu Sozialtarifen für Menschen mit nachweislich keinem bzw. sehr geringem Einkommen. 

Lesen Sie weiter über Psychotherapie oder schauen Sie sich (andere) häufig gestellte Fragen (FAQ) an: